Was leistet die Spitex Flawil-Degersheim für Sie?


Die Bedürfnisse unserer Klienten stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir klären in einem ersten Gespräch zusammen mit einer Fachperson Ihren Bedarf an Unterstützung und vereinbaren die Einsätze. Dabei stehen wir in engem Kontakt mit Ärzten, die Sie betreuenden, anderen Institutionen sowie bei Bedarf mit den Angehörigen. Ändert sich die benötige Hilfe, passen wir die Einsätze an.

Unsere Grundleistungen

Massnahmen der Abklärung und Beratung
Massnahmen der Grundpflege
Leistungen der Akut- und Übergangspflege
Hauswirtschaftliche Leistungen
Abgabe von Mitteln und Gegenstände

Weitere Leistungen

Betreuung im Allgemeinen
Betreuung an Demenz erkrankter Personen
Betreuung von psychisch erkrankten Personen
Palliativpflege
Mahlzeitendienst

Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt den grössten Teil der Kosten für die Abklärung, Körper- und Behandlungspflege. Dienstleistungen der Hauswirtschaft, Ernährung und Betreuung werden teilweise von der Zusatzversicherung übernommen, sofern Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben. In gewissen Fällen unterstützen die Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung der AHV/IV.

Wenn die Alters- oder Invalidenrente nicht zum Leben reicht, können Rentnerinnen und Rentner Ergänzungsleistungen beantragen. Aber auch Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen oder über längere Zeit IV-Taggelder, eine Witwen- oder Waisenrente beziehen, haben Anspruch. Prüfen Sie Ihren Anspruch und melden Sie sich bei der kantonalen EL-Stelle.

Hilflosen-Entschädigung bekommen Sie, wenn
– wesentliche Verrichtungen in den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd durch Drittpersonen übernommen werden müssen
– die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat